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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung, Vertragsabschluß

Mit Ihrer Seminaranmeldung per Email bieten Sie uns den Abschluß
eines Vertrags verbindlich an. Der Vertrag wird für uns verbindlich,
wenn wir Ihnen die Seminarteilnahme schriftlich bestätigen.
Die Bestätigung erfolgt nach dem Eingang Ihrer Anzahlung
auf den Reisepreis. Anmeldungen für dritte Personen
sind nicht möglich.

2. Zahlung

Spätestens zehn Tage nach Ihrer Anmeldung sind € 500 aus dem Seminarpreis anzuzahlen.
Erst nach Eingang Ihrer Anzahlung bestätigen wir Ihnen die Seminarteilnahme.
Die Anzahlung wird auf den Seminarpreis angerechnet. Die Restzahlung erfolgt
spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn; die Kontoverbindung wird mitgeteilt.

3. Haftung/Versicherungen

Der Seminarveranstalter gevert.net haftet nicht für Schäden an Leib und Leben der Seminar-
teilnehmer; die Teilnahme geschieht stets in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr.
Bitte überprüfen Sie darum Ihre Unfall- und/oder Lebensversicherungen. Wir empfehlen Ihnen
dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und/oder Auslandskrankenversicherung.

4. Leistungen

Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen
des jeweiligen Prospekts unter www.gevert.net und aus den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Seminarbestätigung. Der Veranstalter gevert.net
behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen
und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung
der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Ihrer Buchung selbstverständlich
informiert werden. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung des Veranstalters gevert.net.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Der Veranstalter gevert.net behält sich vor, Änderungen oder Abweichungen
vom vereinbarten Inhalt des Vertrags auch nach Vertragsabschluß herbeizuführen,
wenn es die Umstände erforderlich machen; so besteht beispielsweise kein Rechtsanspruch
auf ein Einzelzimmer. Das gilt insbesondere für Art und Umfang von Exkursionen,
da diese nicht ganzjährig durchführbar sind; in diesen Fällen leistet der Veranstalter gevert.net
Ersatz durch andere Leistungsarten. Nachträgliche Preisänderungen sind ausgeschlossen.

6. Reiserücktritt, Ersatzperson

Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Seminarvertrag zurücktreten.
Ihre Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns
per Fax oder Email eingeht. Treten Sie vom Vertrag zurück oder die Reise nicht an,
so verliert der Veranstalter gevert.net den Anspruch auf den vereinbarten Seminarpreis,
kann jedoch eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen verlangen (Stornogebühren). Die Stornogebühr beträgt
pro Person aus den geleisteten Anzahlungen:

bbis 90 Tage vor Antritt € 50
90 - 50 Tage vor Antritt € 100
50 - 30 Tage vor Antritt € 200
30 - 10 Tage vor Antritt € 300 300
10 - 1 Tag(e) vor Antritt € 400 00

Bis zum Seminarbeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter
in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Veranstalter gevert.net
kann jedoch dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Seminaranforderungen nicht genügt oder wenn seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegen stehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein,
so haften er und Sie dem Veranstalter gevert.net gegenüber als Gesamtschuldner
für den Seminarpreis.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Sofern Sie Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen
nicht in Anspruch nehmen, werden wir uns bei den von uns gebuchten Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und diese an Sie weiterreichen,
sofern diese Leistungen nicht völlig unerheblich sind oder einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Werden von den Leistungsträgern
keine Erstattungen bewilligt, sind wir berechtigt, den vollen Seminarpreis einzubehalten.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter gevert.net kann in den folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag
zurücktreten:

1. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen können wir
spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn das Seminar absagen. Ihre geleistete
Anzahlung erhalten Sie dann umgehend und komplett zurück; ein weiter gehender
Anspruch besteht nicht.

2. Wenn der Seminarteilnehmer die Durchführung des Seminars ungeachtet
einer mündlichen und schriftlichen Abmahnung durch den Veranstalter gevert.net
nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Vertragsauflösung gerechtfertigt ist.

Kündigt der Veranstalter gevert.net, so behält er den Anspruch auf den Seminar-
preis, muss sich jedoch ggfs. den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen
lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genom-
menen Leistung erlangt, einschließlich der ihm ggfs. von den Leistungsträgern
gut geschriebenen Beträge.

9. Aufhebung des Vertrags wegen aussergewöhnlicher Umstände

Wird die Durchführung des Seminars infolge bei Vertragsabschluß noch nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder verunmöglicht,
so können sowohl der Veranstalter gevert.net als auch der Seminarteilnehmer
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter gevert.net
für die bereits erbrachten Leistungen oder zur Beendigung des Seminars noch
zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

10. Haftung des Veranstalters

gevert.net steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein
für die gewissenhafte Seminarvorbereitung, für die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger, für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen
und für die ordnungsgemäße Einbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit sowie für die Richtigkeit
der Beschreibung aller in Prospekten (www.gevert.net) angegebenen Seminarleistungen
gemäß Punkt 4, sofern der Veranstalter gevert.net nicht eine Veränderung der Prospektangaben
gemäß Punkt 5 erklärt hat.

11. Gewährleistung

Wird das Seminar nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Der Veranstalter gevert.net kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnis-
mäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe leisten, daß wir
eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Seminarpreises (Minderung)
verlangen. Dies Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
Sie können unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel des Seminars beruht auf einem Umstand, den wir nicht
zu vertreten haben.

12. Haftungsausschluß

Der Veranstalter gevert.net haftet nicht für Körper- und/oder Sachschäden gleich welcher Art.
Das gilt insbesondere für die Teilnahme an den einzelnen Exkursionen; hierbei bewegt sich
der Seminarteilnehmer stets in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Ebenso wenig gilt
dies für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z. B. Unterkünfte, Kraftfahrzeuge etc.).

13. Reklamationen, Verjährung

Bitte wenden Sie sich bei Reklamationen noch während des Seminars an Ihren Veranstalter.
Wir bemühen uns, sofort Abhilfe zu schaffen. Auf Ihren Wunsch hin wird eine Niederschrift
Ihrer Reklamation mit Kopie für Sie angefertigt. Grundsätzlich sind Ansprüche wegen Nicht-
erbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Seminarleistungen direkt bei Ihrem
Veranstalter geltend zu machen. Sämtliche Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglich
vereinbarten Ende des Seminars.

Unterlassen Sie es, einen Mangel rechtzeitig (während des Seminars) anzuzeigen,
so tritt der Anspruch auf Minderung nicht ein. Eine Abtretung von Ansprüchen an Dritte
ist ausgeschlossen, ebenso die gerichtliche Geltendmachung durch Dritte im eigenen Namen.

14. Sonstiges

Für alle Ansprüche und Kosten, die Ihnen entstehen, weil Sie zum Beispiel
an den Transfertreffpunkten nicht erscheinen oder einen Abfahrtstermin versäumen,
müssen Sie leider selbst aufkommen.

Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern in den Prospekten
sowie Leistungen und Preisen bleibt bis zur Seminarbestätigung vorbehalten.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrag hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrags zur Folge.

Mündliche Absprachen gelten ausschließlich dann, wenn sie vom Veranstalter gevert.net
schriftlich bestätigt worden sind.

Alle personengebundenen Daten, die Sie uns im Rahmen einer Buchung übermitteln,
werden nicht an Dritte weiter gegeben und sind gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes
gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Aschaffenburg.



impressum

die goldene spur

frank gevert
enzlinger berg 52
d-63864 glattbach


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mobil: 0049 (0)151 255 69 987

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